Informationen

Über uns

Seit Kindesbeinen  beschäftige ich mich mit Tieren.                                    

1987 machte ich mein Hobby zum Beruf und begann eine Ausbildung zur Tierpflegerin.

1993 zog es mich ins Rheinland und nahm meine Arbeit in der Tierklinik Dr. Szemes in Köln auf. Da ich bisher mit der Pflege, Haltung und Fütterung zu tun hatte, bekam ich hier nun, andere Einblicke in die Welt der Vierbeiner.

 2005 begann ich als Hundepflegerin im Tierheim Hilden, wo ich später Tierheimleiterin wurde. Hier war ich häufig u. a. mit der Problematik der Unterbringungsmöglichkeiten für die Vierbeiner konfrontiert, wenn Frauchen und Herrchen in Urlaub wollten oder ein Notfall war, etc. Basierend auf diesen Erfahrungen, beschloss ich, das Problem der Unterbringung der Vierbeiner, mit meinem eigenen Traum zu verbinden.

Eine Hundepension, wo die Vierbeiner, ohne Zwinger, artgerecht, mit viel Bewegungsraum, im familiären Umfeld mit viel Zuwendung untergebracht werden … und im Jahre 2007 wurde die Hunde-Hacienda geboren. Ich glaube sagen zu dürfen, dass mein Erfahrungskorridor mit Hunden sehr weitreichend ist – die modernen Erkenntnisse der Kynologie mache ich mir zu eigen, durch ständige Weiterbildung mittels Trainern, Fachseminaren und Fachliteratur, z. B. um nur einige zu erwähnen: Thomas und Ina Baumann, Günther Bloch, Dr.Udo Ganslosser, Michael Grewe, Cesar Millan,  Mirjam Cordt, Dr. med. vet. Eda Heidenberger, etc.

Ferner verfüge ich über den Sachkundenachweis nach § 11 des Tierschutzgesetzes.
  

 

Die Hacienda

Die Hacienda

Ihr Liebling lebt mit uns und unseren zwei Hunden im Haus mit großen Garten. Jedem Gast stehen Körbchen in der gesamten Etage zur Verfügung.
Die Hunde haben freien Zugang zur Terrasse und zum Garten. Desweiteren findet sich immer eine Hand zum streicheln und kuscheln.
Die Schmuse Einheiten übernehmen immer gern unsere Töchter Isabel und Julia.

 

 

Und natürlich Luci und Leo, zwei Mischlinge, die unser Rudel vervollständigen.

 

 


Impressionen aus dem Alltag

Siesta halten im Wohnzimmer

 

oder auf der Terrasse

 

einfach abhängen und schmusen...


...nach einem ereignisreichen Tag einfach nur schlafen...

... das Agility Training im Garten auswerten...

...große Sprünge gemeinsam machen...

...einfach im Garten toben....

...am Wasser toben....

.... Spaß haben....

...und die Sonne genießen...

 

...der Urlaubsliebe ein Küsschen geben...

 

oder sie einfach mal umarmen....

 

und noch ein Küsschen!  

 

 

 

 

Informationen

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...d
amit ihr Liebling sich wie zu Hause fühlt…

Aufgenommen werden nur Hunde mit einer gültigen Impfung, Grundimmunisierung. Der Hund sollte gechippt sein. Bei jedem Hund muss vor dem Aufenthalt bei uns eine vorbeugende Floh- und Zeckenschutzbehandlung, sowie die routinemäßige Entwurmung durchgeführt worden sein.

Für den Hund muss eine Tierhalterhaftpflichtversicherung bestehen. Der Hund sollte ein gesundes Sozialverhalten haben und nicht bissig sein, da er sich in das bestehende Rudel integrieren sollte.

Läufige Hündinnen können wir leider nicht aufnehmen.           

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                

Futter ist für die gesamte Zeit der Unterbringung mitzubringen, da eine Futterumstellung bei vielen Hunden zu Durchfall und Magen-Darmproblemen führen kann. Falls der Hund Medikamente benötigt, bitte in ausreichender Menge mitbringen.Gegebenenfalls eine Schlummerdecke und Spielzeug für Ihren Liebling.

Vor der Unterbringung bitten wir Sie um einen Erstkontakt. Das heißt, Sie Vereinbaren einen Termin mit uns, und machen sich einen ersten Eindruck wie Ihr Liebling untergebracht wird. Auch wir können uns einen ersten Eindruck verschaffen, wie sich Ihr Vierbeiner in der Gruppe verhält.                                                                                                                                         

Im persönlichen Gespräch informieren Sie uns über die Gewohnheiten und Bedürfnisse ihres Hundes, damit Ihr Hund sich wie zu Hause fühlt.

Wenn Sie Ihr eigenes Körbchen, Bettchen oder Decke mitbringen, bitte ich Sie, das diese Sachen nicht grob verschmutzt sind und riechen!

 

Was bedeutet § 11 Tierschutzgesetz

§ 11 Tierschutzgesetz

Zucht, Halten von Tieren, Handel mit Tieren

 

gewerbsmäßig

a) Wirbeltiere, außer landwirtschaftliche Nutztiere, züchten oder halten,

b) mit Wirbeltieren handeln,

c) einen Reit-oder Fahrbetrieb unterhalten,

d) Tiere zur Schau stellen oder für solche Zwecke zur Verfügung stellen oder

e) Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen

 

will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

In dem Antrag auf Erteilung der Erlaubnis sind anzugeben:

 

1. die Art der betroffenen Tiere,

2. die für die Tätigkeit verantwortliche Person,

3. in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 bis 3 Buchstaben a bis d die Räume und Einrichtungen und im Falle des Satzes 1 Nr. 3 Buchstabe e die Vorrichtungen sowie die Stoffe  und Zubereitungen, die für die Tätigkeit bestimmt sind.

 

Dem Antrag sind Nachweise über die Sachkunde im Sinne des Absatzes 2 Nr. 1 beizugügen.

 

Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn

1. mit Ausnahme der Fälle des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 2c, die Tätigkeit verantwortliche Person auf Grund ihrer Ausbildung oder ihres bisherigen beruflichen oder sonstigen Umgangs mit Tieren die für die Tätigkeit erforderliche fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten hat; der Nachweis hierüber ist auf Verlangen in einem Fachgespräch bei der zuständigen Behörde zu führen.

 

Im Klartext!!

Die Aufsicht und die richtige Betreuung von Haustieren kann nur gewährleistet werden, wenn die Tierbetreuer eine qualifizierte Ausbildung dafür nachweisen können. Dies wird dann von den zuständigen Veterinärämtern genehmigt und geprüft. Jeder vermeindlich, sich als gewerbsmäßiger ausgebender Tierbetreuer, der diesen Sachkundenachweis NICHT erbringt, darf offiziell diesem Gewerbe nicht nachgehen bzw. keine Tiere betreuen und züchten.

Als gewerbsmäßige Tätigkeit wird angesehen, wenn ein vermeindlicher Tierbetreuer dauerhaft mehr als beispielsweise 2 Hunde von Dritten in Pflege nimmt, dann wird der Sachkundenachweis erforderlich. Die Ämter sind bereits kräftig dabei, Bußgeldbescheide an Sogenannte private Betreiber auszusenden. Das Veterinäramt beschlagnahmt außerdem alle vorgefundenen Fremdtiere, die die Besitzer im Tierheim auslösen müssen. Ebenfalls erwartet den Tierbesitzer ein stattliches Bußgeld.

Sie als Tierhalter können uns dabei helfen, ein solch illegales Gewerbe nicht aufkommen zu lassen, indem Sie Ihren Tierbetreuer vorab nach einem Sachkundenachweis fragen. Kann er diesen Nachweis nicht erbringen, scheuen Sie sich bitte nicht davor das zuständige Veterinäramt davon in Kenntniss zu setzen.

 

Preise

Preisliste/Belegungsplan

 

Tagesgäste: 20,00 Euro
mit Übernachtung: 25,00 Euro
Feiertage:                                                       29,00 Euro


Für unkastrierte Rüden besteht eine Warteliste, da immer nur ein unkastrierter Rüde im Rudel aufgenommen werden kann.

Ich bitte um Ihr Verständnis.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wir sind behördlich genehmigt nach § 11 des Tierschutzgesetz

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